| Ausführung | 1.1 |
|---|---|
| Herausgeber | Zing Drones |
| Veröffentlichungsdatum | 09.10.2019 |
| Datum hinzugefügt | 09.10.2019 |
| Os Anforderungen | iOS |
| Bedarf | Requires iOS 11.0 or later. Compatible with iPhone, iPad, and iPod touch. |
| Downloads insgesamt | 0 |
| Preis | Free |
Beschreibung
Diese Referenz ermöglicht Ihnen den sofortigen Zugriff auf jedes Drohnengesetz nach Teil 107. Es ist eine großartige Ressource für den modernen Drohnenpiloten.
Diese Referenz enthält alle Unterabschnitte von 14 CFR Part 107 der FAA, einschließlich:
Unterabschnitt A - Allgemeines
107.1 Anwendbarkeit.
107.3 Definitionen.
107.5 Fälschung, Reproduktion oder Veränderung.
107.7 Inspektion, Prüfung und Nachweis der Konformität.
107.9 Unfallmeldung.
Unterabschnitt B – Betriebsvorschriften
107.11 Anwendbarkeit.
107.12 Anforderung für ein Fernpilotenzeugnis mit einer kleinen UAS-Berechtigung.
107.13 Registrierung.
107.15 Bedingung für sicheren Betrieb.
107.17 Medizinischer Zustand.
107.19 Kommandierender Fernpilot.
107.21 Notfall während des Fluges.
107.23 Gefährlicher Betrieb.
107.25 Betrieb von einem sich bewegenden Fahrzeug oder Luftfahrzeug aus.
107.27 Alkohol oder Drogen.
107.29 Tageslichtbetrieb.
107.31 Luftfahrzeugbetrieb mit Sichtverbindung.
107.33 Visueller Beobachter.
107.35 Betrieb mehrerer kleiner unbemannter Luftfahrzeuge.
107.36 Beförderung von Gefahrgut.
107.37 Betrieb in der Nähe von Luftfahrzeugen; Vorfahrtsregeln.
107.39 Operation über Menschen.
107.41 Betrieb in bestimmten Lufträumen.
107.43 Betrieb in der Nähe von Flughäfen.
107.45 Betrieb in verbotenen oder eingeschränkten Gebieten.
107.47 Flugbeschränkungen in der Nähe bestimmter Gebiete, die durch Mitteilung an Flieger gekennzeichnet sind.
107.49 Einweisung, Inspektion und Maßnahmen für den Luftfahrzeugbetrieb vor dem Flug.
107.51 Betriebsbeschränkungen für kleine unbemannte Luftfahrzeuge.
Unterabschnitt C – Fernpilotenzertifizierung
107.53 Anwendbarkeit.
107.57 Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen.
107.59 Weigerung, sich einem Alkoholtest zu unterziehen oder Testergebnisse vorzulegen.
107.61 Berechtigung.
107.63 Erteilung eines Fernpilotenzeugnisses mit einer kleinen UAS-Berechtigung.
107.64 Vorläufiges Zertifikat.
107.65 Aktualität der Luftfahrtkenntnisse.
107.67 Wissenstests: Allgemeine Verfahren und Bestehensnoten.
107.69 Wissenstests: Betrug oder anderes unerlaubtes Verhalten.
107.71 Erneuter Test nach Fehler.
107.73 Anfängliche und wiederkehrende Wissenstests.
107.74 Aus- und Weiterbildungslehrgänge.
107.77 Namens- oder Adressänderung.
107.79 Freiwillige Abgabe des Zeugnisses.
Unterabschnitt D – Verzichtserklärungen
107.200 Verzichtserklärung und Anforderungen.
107.205 Liste der ausgenommenen Vorschriften.
FAA Part 107 Drohnengesetz Zusammenfassung:
Unbemannte Flugzeuge müssen beim Start weniger als 55 Pfund wiegen, einschließlich Nutzlast
Fliegen Sie im Luftraum der Klasse G*
Halten Sie das unbemannte Luftfahrzeug in Sichtweite*
Fliegen Sie in oder unter 400 Fuß*
Fliegen Sie bei Tageslicht oder bürgerlicher Dämmerung*
Fliegen Sie mit oder unter 100 mph*
Bemannten Luftfahrzeugen Vorfahrt gewähren*
Nicht direkt über Personen fliegen*
Fliegen Sie nicht direkt über Personen* (Der Begriff „über“ bezieht sich auf den Flug des kleinen unbemannten Luftfahrzeugs direkt über irgendeinen Teil einer Person.)
Haftungsausschluss: Dies ist kein offizieller FAA-Leitfaden, wird jedoch regelmäßig aktualisiert.